Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Röthenbach an der Pegnitz

Röthenbach an der Pegnitz (amtlich: Röthenbach a.d.Pegnitz) ist eine Stadt im mittelfränkischen Landkreis Nürnberger Land.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Nürnberger Land
Einwohner
12.431 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
90552
Vorwahl
0911
Adresse der Stadtverwaltung
Friedrichsplatz 21, 90552 Röthenbach a.d.Pegnitz
Friedrichsplatz 21, 90552 Röthenbach a.d.Pegnitz 90552 Bayern DE
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Röthenbach an der Pegnitz
Hauptstraße 40
90552 Röthenbach an der Pegnitz

2. Ordnungsamt Röthenbach an der Pegnitz
Hauptstraße 40
90552 Röthenbach an der Pegnitz

3. Finanzamt Nürnberg-West
Wiesenstraße 10
90419 Nürnberg
Gemeinde Röthenbach an der Pegnitz – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 16:00
  • Dienstag: 08:00 - 16:00
  • Mittwoch: 08:00 - 16:00
  • Donnerstag: 08:00 - 16:00
  • Freitag: 08:00 - 14:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Im Gewerbegebiet Fischbachstraße in Röthenbach wird die Firma Igefa statt Panattoni bauen, mit einem geplanten Baubeginn in der zweiten Hälfte 2025. Zuvor gab es kontrovers diskutierte und kritisierte Pläne von Panattoni für eine Logistikhalle, die wegen Unstimmigkeiten über eine Dachbegrünung oder Photovoltaik-Anlage nicht umgesetzt wurden.

In einem anderen Projekt plant die Stadt Röthenbach a.d.Pegnitz die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Seespitze“, um eine Wohnbebauung mit vier Mehrfamilien- und acht Reihenhäusern zu ermöglichen, da ein Bedarf an Wohnraum besteht.

Zusätzlich wurde der Bebauungsplan Nr. 7 „Industrieentlastungsstraße“ in Teilbereichen geändert, um Gewerbeflächen und soziale Einrichtungen zu schaffen und den Anforderungen an Boden- und Grundwasserschutz gerecht zu werden.

FAQ

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.

Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?

Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:

  • GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
  • GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen

Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.