Röthenbach an der Pegnitz (amtlich: Röthenbach a.d.Pegnitz) ist eine Stadt im mittelfränkischen Landkreis Nürnberger Land.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Nürnberger Land
Einwohner
12.431 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
90552
Vorwahl
0911
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Röthenbach an der Pegnitz
Hauptstraße 40
90552 Röthenbach an der Pegnitz
2. Ordnungsamt Röthenbach an der Pegnitz
Hauptstraße 40
90552 Röthenbach an der Pegnitz
3. Finanzamt Nürnberg-West
Wiesenstraße 10
90419 Nürnberg
Gemeinde Röthenbach an der Pegnitz – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Im Gewerbegebiet Fischbachstraße in Röthenbach wird die Firma Igefa statt Panattoni bauen, mit einem geplanten Baubeginn in der zweiten Hälfte 2025. Zuvor gab es kontrovers diskutierte und kritisierte Pläne von Panattoni für eine Logistikhalle, die wegen Unstimmigkeiten über eine Dachbegrünung oder Photovoltaik-Anlage nicht umgesetzt wurden.
In einem anderen Projekt plant die Stadt Röthenbach a.d.Pegnitz die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Seespitze“, um eine Wohnbebauung mit vier Mehrfamilien- und acht Reihenhäusern zu ermöglichen, da ein Bedarf an Wohnraum besteht.
Zusätzlich wurde der Bebauungsplan Nr. 7 „Industrieentlastungsstraße“ in Teilbereichen geändert, um Gewerbeflächen und soziale Einrichtungen zu schaffen und den Anforderungen an Boden- und Grundwasserschutz gerecht zu werden.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.